Alle Produkte ausschließlich für Laborforschung und Anschauungszwecke. Nicht zur Anwendung am Menschen oder Tier, nicht für diagnostische oder therapeutische Zwecke.
Foto zum Beitrag „Forschungspeptid oder Arzneimittel? Der rechtliche Rahmen in Deutschland“ (Rechtsrahmen & Research Use Only)

Bild: Plastic Test Tube Rack.JPG – Sth.niv, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (zugeschnitten)

Regulatorik

Forschungspeptid oder Arzneimittel? Der rechtliche Rahmen in Deutschland

Viele Peptide, die in der Grundlagenforschung untersucht werden, sind gleichzeitig Wirkstoffe zugelassener Arzneimittel oder Kandidaten in klinischen Studien. Wie passt das zusammen mit einem Shop für Laborbedarf? Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge – er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist ein Arzneimittel?

Das Arzneimittelgesetz (§ 2 AMG) und die EU-Richtlinie 2001/83/EG kennen zwei Wege, auf denen ein Stoff zum Arzneimittel wird:

Präsentationsarzneimittel: Ein Produkt wird als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten beim Menschen oder Tier dargestellt – durch Aufmachung, Werbung, Etikett oder Begleittexte.

Funktionsarzneimittel: Ein Produkt wird angewendet, um physiologische Funktionen beim Menschen oder Tier zu beeinflussen oder eine Diagnose zu erstellen.

Entscheidend ist also nicht nur der Stoff selbst, sondern auch, wie und wofür er angeboten wird.

Was „Research Use Only“ bedeutet

Forschungspeptide werden ausschließlich für In-vitro-Forschung, Laborzwecke und Anschauungszwecke angeboten. Daraus folgen klare Regeln für einen Shop:

keine Angaben zur Anwendung am Menschen oder Tier

keine Mengenangaben „für die Anwendung“, keine Rechner, keine Anleitungen

keine Aussagen zu Heil- oder Körperwirkungen beim Menschen

Forschungsbefunde nur mit Angabe des Modells (Zellkultur, Tiermodell) und der Quelle

Wie Peptera das umsetzt

Jede Bestellung enthält eine ausdrückliche Research-Use-Only-Erklärung, die mit der Bestellung gespeichert wird.

Wirkstoffe zugelassener Arzneimittel und Kandidaten aus klinischer Entwicklung geben wir nur an Kundinnen und Kunden mit Firmen- bzw. Institutsangabe ab.

Alle Texte – auch Bewertungen – werden automatisch auf unzulässige Formulierungen geprüft.

Details stehen in unserem Research-Use-Only-Hinweis.

Quellen

  1. Arzneimittelgesetz (AMG) § 2 – Arzneimittelbegriff
  2. Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel

Alle Produkte ausschließlich für Laborforschung und Anschauungszwecke. Nicht zur Anwendung am Menschen oder Tier, nicht für diagnostische oder therapeutische Zwecke.